Stand: EL 126 – ET: 04/2021
Das an medizinische Probanden respektive Studienteilnehmer (Testpersonen, zB für klinische Studien) gezahlte Entgelt gehört als Leistung iSd § 22 Nr 3 EStG zu den > Sonstige Einkünfte (§ 2 Abs 1 Nr 7 EStG). Solche > Einkünfte werden indes nicht besteuert, wenn sie allein oder zusammen mit anderen Einkünften iSd § 22 Nr 3 EStG weniger als 256 EUR im Kalenderjahr betragen.
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