Rz. 159
Stand: EL 126 – ET: 04/2021
Die Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags führt zu steuerpflichtigen > Einnahmen als > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 5 Satz 8 EStG), unabhängig davon, ob der Erstattungsbetrag auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt oder ausgezahlt wird (BMF vom 21.12.2017, Rz 190, BStBl 2018 I, 93, > Rz 8).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen