Rz. 159

Stand: EL 126 – ET: 04/2021

Die Erstattung von Abschluss- und Vertriebskosten eines Altersvorsorgevertrags führt zu steuerpflichtigen > Einnahmen als > Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr 5 Satz 8 EStG), unabhängig davon, ob der Erstattungsbetrag auf den Altersvorsorgevertrag eingezahlt oder ausgezahlt wird (BMF vom 21.12.2017, Rz 190, BStBl 2018 I, 93, > Rz 8).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge