Stand: EL 126 – ET: 04/2021
Zu den nur für die eigenen ArbN vorgesehenen Preisnachlässen sowie zum Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG > Rabatte Rz 5–70. Zu Rabatten an ArbN durch Dritte > Rabatte Rz 71–94.
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