Stand: EL 101 – ET: 12/2013

Die von den Statistischen Ämtern oder Gemeinden nebenamtlich zur Marktbeobachtung eingesetzten Preisermittler sind je nach Vertragsgestaltung im Einzelfall nichtselbständig oder selbständig tätig (> Arbeitnehmer Rz 9 ff). In einigen Bundesländern erhalten sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung iSv § 3 Nr 12 EStG; > Aufwandsentschädigungen Rz 63 Statistikamt.

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