Stand: EL 116 – ET: 01/2019

(auch Völlingsche Krankheit oder Brenztraubensäureschwachsinn). Es handelt sich um eine Störung des Eiweißstoffwechsels, bei der die Aminosäure Phenylalonin nicht vom Körper abgebaut werden kann. Die Krankheit erfordert eine Diät, deren Grundlage phenylalinfreie Eiweißersatzpräparate bilden. Die FinVerw gewährt den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag (> Behinderten-Pauschbetrag Rz 19 Innere Krankheiten) für Kinder mit dieser Krankheit, wenn der GdB mindestens 25 beträgt und der Behindertenausweis (vgl § 65 EStDV) das Merkzeichen ‚H’ enthält (H 33b – Allgemeines – EStH). Ein an diesem Stoffwechselleiden erkrankter Erwachsener ist hingegen nicht hilflos (BSozG vom 26.11.1991 - 9a RVs 8/90, DStR 1992, 440). Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können gemäß gesetzlicher Festlegung nicht als > Außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden (§ 33 Abs 2 Satz 3 EStG).

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