Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Ein DBA besteht nicht. Eine Doppelbesteuerung wird im Wege der Steueranrechnung vermieden (> Ausland Rz 25ff). Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Peru gehört zur Ländergruppe 3 (> Anh 2 – Ländergruppen); zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Ausland). Zum Kaufkraftausgleich vgl BMF vom 27.12.2017, BStBl 2018 I, 64.

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