Rz. 10

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Nicht vom ArbG ersetzte Aufwendungen gehören zu den Aufwendungen für die Lebensführung und dürfen auf Grund des Aufteilungsverbots des § 12 Nr 1 Satz 2 EStG (> Lebensführung Rz 5–9) nicht als WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Werden die Aufwendungen teilweise vom ArbG ersetzt, gilt das Abzugsverbot auch für die nicht ersetzten Aufwendungen (FinMin SN vom 03.09.1992, DB 1992, 1958; EFG 1993, 72).

 

Rz. 11

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Beschädigung von Sacheigentum des ArbN im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit können zu WK führen (> Werbungskosten Rz 41ff). Angriffe auf Haus und Grundstück des ArbN führen im Jahr der Beschädigung zu WK in Höhe des Wertabflusses. Schadensmindernde Zahlungen sind Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr des Zuflusses (EFG 2000, 1249).

 

Rz. 12

Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Randziffer einstweilen frei.

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