Stand: EL 116 – ET: 01/2019

Aufwendungen für die Teilnahme an Seminaren für Persönlichkeitsentfaltung sind beruflich veranlasst, wenn die Veranstaltung primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Stpfl ausgeübten Berufs ausgerichtet ist. Ein Lehrgang, der sowohl Grundlagenwissen als auch berufsbezogenes Spezialwissen vermittelt, kann beruflich veranlasst sein, wenn der Erwerb des Grundlagenwissens die Vorstufe zum Erwerb des berufsbezogenen Spezialwissens bildet (BFH 223, 1 = BStBl 2009 II, 108). Ohne berufliche Veranlassung handelt es sich um nicht abziehbare Aufwendungen für die private > Lebensführung iSv § 12 Nr 1 EStG; zu Einzelheiten > Bildungsaufwendungen Rz 70 Persönlichkeitsentfaltung.

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