Auf einen Blick:

Ist beim LSt-Abzug durch den ArbG zu wenig LSt einbehalten worden, wird sie vom FA beim ArbN oder beim ArbG nachgefordert. Fälle der Nachforderung und das Verfahren zu deren Geltendmachung durch das FA werden in diesem Stichwort erläutert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge