Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Das zur Abgeltung der witterungsbedingten Mehraufwendungen gezahlte Mehraufwands-Wintergeld nach § 102 SGB III ist steuerfrei (§ 3 Nr 2 EStG; > R 3.2 Abs 3 LStR) und unterliegt nicht dem > Progressionsvorbehalt (OFD Münster vom 15.06.2007, DB 2007, 1613).

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