Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Die besondere Entlohnung für die über die arbeitsrechtlich vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit (Überstunden) ist eine Erschwerniszulage und damit Teil des stpfl laufenden Arbeitslohns. Es gibt hierfür keine steuerliche Vergünstigung. Wegen der SFN-Zuschläge > Lohnzuschläge. Außerdem > Arbeitszeitkonto.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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