Auf einen Blick: Der ESt-Tarif bestimmt die ESt als Jahressteuer in § 32a EStG. Daraus wird für den zu versteuernden Jahresarbeitslohn ein nach Steuerklassen getrennter LSt-Tarif abgeleitet (vgl § 39b Abs 2 Satz 6–7 EStG), der die dafür einzubehaltende LSt bei monatlicher, wöchentlicher und täglicher Lohnzahlung bestimmt. Bei maschineller Lohnabrechnung steht geeignete Software zur Verfügung. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen