Rz. 38
Stand: EL 99 – ET: 07/2013
Alleinstehende (Verwitwete, Geschiedene, getrennt lebende Ehegatten und Ledige), erhalten einen in den LSt-Tarif der Steuerklasse II eingearbeiteten Freibetrag von 1 308 EUR (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 4 EStG). Zu Einzelheiten > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Rz. 39
Stand: EL 99 – ET: 07/2013
Randziffer einstweilen frei.
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