Rz. 38

Stand: EL 99 – ET: 07/2013

Alleinstehende (Verwitwete, Geschiedene, getrennt lebende Ehegatten und Ledige), erhalten einen in den LSt-Tarif der Steuerklasse II eingearbeiteten Freibetrag von 1 308 EUR (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 4 EStG). Zu Einzelheiten > Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

 

Rz. 39

Stand: EL 99 – ET: 07/2013

Randziffer einstweilen frei.

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