Auf einen Blick:

Der Jahresausgleich des § 42b EStG ist Teil der betrieblichen Lohnabrechnung. Er dient der Prüfung, ob im Laufe des Jahres zu viel an Lohnsteuer einbehalten worden ist, zB wenn monatlich Arbeitslohn in unterschiedlicher Höhe gezahlt worden ist oder sich im Laufe des Jahres die > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN verändert haben. Zu beachten ist, dass eine Vielzahl von ArbN gesetzlich von diesem Ausgleich ausgenommen ist.

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