Rz. 28

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Der Ausschluss des LStJA durch den ArbG in den Fällen, in denen mindestens einmal der Großbuchstabe U im > Lohnkonto oder in der > Lohnsteuerbescheinigung einzutragen war (§ 42b Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG), beruht auf der Erwägung, dass während der Zeiten der Nichtbeschäftigung Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder andere steuerfreie Lohnersatzleistungen gezahlt worden sein könnten, die dem > Progressionsvorbehalt unterliegen und vom FA im Rahmen einer Veranlagung daraufhin zu überprüfen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge