Auf einen Blick: Auf Antrag des ArbN bildet das FA für im Laufe des Kalenderjahres zu erwartende erhöhte Aufwendungen einen Freibetrag (§ 39a EStG) und andere LSt-Abzugsmerkmale, die zu einer Minderung der Steuerabzüge führen. Dieses Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird hier ausführlich dargestellt. |
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