Rz. 31

Stand: EL 124 – ET: 11/2020

Außerdem sind besonders aufzuzeichnen > Außerordentliche Einkünfte, und zwar Entschädigungen iSd § 34 Abs 1, Abs 2 Nr 2 EStG sowie eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit (§ 34 Abs 1, Abs 2 Nr 4 EStG) und die davon nach § 39b Abs 3 Satz 9 EStG einbehaltenen Steuerabzüge (§ 4 Abs 2 Nr 6 LStDV).

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