Stand: EL 102 – ET: 04/2014

Als Liquidator einer KapGes kann ein ArbN der abzuwickelnden Gesellschaft bestellt sein. Übernimmt jemand die Abwicklung allerdings im Rahmen des von ihm ausgeübten freien Berufs oder Gewerbebetriebs, so bezieht er uE Einkünfte aus § 15 EStG oder § 18 EStG; das gilt besonders, wenn der Liquidator keine natürliche, sondern eine > Juristische Person ist. Die Rechtslage ist ähnlich wie beim Insolvenzverwalter (> Insolvenzverfahren). Zur persönlichen Inanspruchnahme für nicht einbehaltene oder nicht abgeführte Steuerabzüge > Haftung für Lohnsteuer Rz 155 ff.

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