Stand: EL 122 – ET: 05/2020

Lektoren bei Hörfunk und Fernsehen sind idR keine > Arbeitnehmer (BMF vom 05.10.1990 – Negativkatalog unter 1.3.2 –, BStBl 1990 I, 638; EStG-K § 19 EStG 1.5). Bei einem Verlag festangestellte Lektoren sind ArbN. Zur Besteuerung der Lektoren des DAAD > Deutscher Akademischer Austauschdienst Rz 1.

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