Rz. 85
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Die persönlichen Voraussetzungen zum Bezug von Transfer-KuG erfüllt ein ArbN, wenn er
• | von Arbeitslosigkeit bedroht ist, |
• | eine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung einer Berufsausbildung aufnimmt, |
• | sich vor der Überleitung in die Transfergesellschaft aus Anlass der Betriebsänderung (> Rz 84) bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und |
• | an einer Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten teilgenommen hat. |
Rz. 86
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Darüber hinaus darf der ArbN nicht vom Bezug des KuG ausgeschlossen (> Rz 31) oder gesperrt (> Rz 33) worden sein.
Rz. 87
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Randziffer einstweilen frei.
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