Rz. 61

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 01.12. bis 31.03. eines Jahres, im Gerüstbau abweichend bereits ab dem 01.11. eines Jahres.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge