Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Aufwendungen zur Erhaltung schutzwürdiger Kulturwerte werden uU gemäß § 10f oder § 10g EStG wie SA abgezogen (> Sonderausgaben Rz 113 f); nicht begünstigt sind jedoch die typischen Betriebskosten wie zB Heizung, Beleuchtung, Reinigung, Bewachung, Versicherung, Laub- und Rasenarbeiten. Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Denkmal.

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