Stand: EL 109 – ET: 05/2016
Zur Anwendung des Rabattfreibetrags (§ 8 Abs 3 EStG; > Rabatte Rz 55 ff) bei der verbilligten Abgabe von Arzneien an das > Krankenhauspersonal > Medikamente; Außerdem > Arbeitgeber Rz 3, > Ärzte Rz 10 ff, > Krankheitskosten Rz 10 Krankenhaus, > Krankheitskosten Rz 10 Trinkgelder, > Ordensangehörige Rz 2, 3, > Mahlzeiten Rz 10 ff.
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