Stand: EL 106 – ET: 06/2015

Die den Haltern beamteneigener Kfz gezahlte Wagenpflegepauschale (vgl die Richtlinien des BMF vom 09.06.1973, MinBlFin 1973, 306 ff) bleibt nach § 3 Nr 50 EStG als Auslagenersatz steuerfrei (BFH 196, 165 = BStBl 2001 II, 844; uE zweifelhaft). Die FinVerw lehnt es ab, eine Wagenpflegepauschale bei privaten ArbN, zB bei Überlassung eines Firmenwagens, steuerfrei zu belassen, wenn nicht die Voraussetzungen der > R 3.50 LStR gegeben sind (> Auslagenersatz).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge