Stand: EL 106 – ET: 06/2015

Musiker. Aufwendungen für ein Konzert führen nur bei den Ausführenden zu WK. Eintrittsgelder zu einem Konzert gehören zu den nicht abziehbaren Aufwendungen, weil sie nicht so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Das gilt auch für Musiklehrer (BFH, BStBl 1971 II, 368); eine Ausnahme gilt uE nur, wenn der Musiklehrer im Rahmen einer Unterrichtsveranstaltung mit seinen Schülern ein Konzert besucht, das Gegenstand des Unterrichts ist (> Lehrer Rz 3). Zur Einladung des ArbG an seine ArbN > Betriebsveranstaltungen Rz 4.

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