Stand: EL 123 – ET: 08/2020

Kommentatoren bei Hörfunk und Fernsehen sind als freie Mitarbeiter selbständig tätig (keine > Arbeitnehmer), soweit sie für einzelne Produktionen tätig werden, zB mit einem aktuellen Beitrag (BMF vom 05.09.1990, BStBl 1990 I, 638; > Fernsehen).

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