Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Wird ein Kind in der Wohnung der Eltern nach deren Weisungen betreut, ist die Pflegeperson idR > Arbeitnehmer; der > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Wird das Kind bei der Betreuungsperson betreut, erzielt sie Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zur Betriebsausgabenpauschale vgl BMF vom 06.04.2023, BStBl 2023 I, 669. > Au-Pair, > Jugendamt, > Kinderbetreuung, > Kindergarten, > Kinderschwester, > Tagesmütter.
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