Rz. 1

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung.

 

Rz. 2

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin; ferner > Kindergarten Rz 5.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge