Rz. 1
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung.
Rz. 2
Stand: EL 136 – ET: 11/2023
Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin; ferner > Kindergarten Rz 5.
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