Rz. 40

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Die Aufwendungen iSd § 10 Abs 1 Nr 5 EStG führen beim Empfänger ggf zu besteuerbaren Einkünften. Ob es sich um > Einkünfte nach § 15, § 18, § 19 oder § 22 EStG handelt, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Die Eltern sind ggf zum LSt-Abzug verpflichtet, sofern es sich um Dienstleistungen handelt, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbracht werden. Zum vereinfachten LSt-Abzug nach § 40a EStGPauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff sowie zu 520-EUR-Jobs > Geringfügige Beschäftigung.

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