Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen können die FÄ unter bestimmten Voraussetzungen als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Naturkatastrophen berücksichtigen. Zu weiteren Einzelheiten > Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung. Zu freiwilligen Zuwendungen, mit denen Betroffenen geholfen wird, > Spenden Rz 25 ff. Zu Einzelereignissen > Anh 2 Erlassverzeichnis. Zum unvorhergesehenen Arbeitseinsatz > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 197 ff.

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