Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Zum JFD gehören ein > Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr sowie der Internationale Jugendfreiwilligendienst. Während des JFD erhalten die Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Kindes > Kindergeld (vgl BZSt vom 22.08.2016, BStBl 2016 I, 826). Alternativ werden bei den Eltern im Besteuerungsverfahren Kinderfreibeträge berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Nr 2 Buchst d EStG; zu Einzelheiten vgl > Kinderfreibeträge Rz 108 ff).

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