Rz. 1

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Im Rahmen von Jugend in Aktion fördert die EU außerschulische Aktivitäten von Jugendlichen in 31 europäischen Ländern. Seit 2014 gehört das Programm zu ‚Erasmus+’; dazu gehört ua der "Europäische Freiwilligendienst".

 

Rz. 2

Stand: EL 115 – ET: 05/2018

Ein Jugendlicher im Alter vom 18. bis zum 25. Lebensjahr, der Dienste im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend in Aktion" leistet, wird als ‚Kind’ bei der Besteuerung der Eltern berücksichtigt (§ 32 Abs 4 Satz 1 Nr 2 Buchst d EStG). Zu weiteren Einzelheiten > Kinderfreibeträge Rz 108 ff. Zum > Kindergeld vgl DA-FamEStG 63.3.5. idF ab 2016 (BZSt vom 22.08.2016, BStBl 2016 I, 826).

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