Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Die den ArbN der Internationalen Fernmeldesatelliten-Organisation ITSO (vormals INTELSAT) gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge mit Ausnahme der Ruhegehälter und ähnlicher Leistungen sind von nationaler ESt befreit. Zu Einzelheiten vgl die Zusammenstellung der Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen im BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (BStBl 2013 I, 404, dort zu ITSO Teil B Nr 6). Ergänzend > Internationale Organisationen.

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