Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Zur Lehrtätigkeit bei den Fachlehrgängen der Innungen > Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit Rz 38 und > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 1–59. Zum Aufwendungsersatz > Aufwandsentschädigungen Rz 32 und > Handwerkskammer.

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