Stand: EL 120 – ET: 12/2019

Die den ArbN der internationalen Seefunksatelliten-Organisation von INMARSAT gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge mit Ausnahme der Ruhegehälter und ähnlicher Leistungen sind von nationaler ESt befreit. Eine Zusammenstellung der maßgebenden Fundstellen der zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Zustimmungsgesetze und Rechtsverordnungen enthält das BMF-Schreiben vom 18.03.2013 (BStBl 2013 I, 404, dort zu Inmarsat Teil B Nr 7).

In 1999 wurde Inmarsat privatisiert und unter die Aufsicht der Organisation International Mobile Satellite Organization (IMSO) gestellt; diese zählt zu den > Internationale Organisationen.

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