Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Auch eine Hungersnot kann die FinVerw veranlassen, Schreiben mit idR zeitlich befristeten Regelungen zur Unterstützung der Opfer zu veröffentlichen. So geschehen etwa nach anhaltender Dürre in Ostafrika; vgl BMF vom 02.08.2011, BStBl 2011 I, 785 (formal aufgehoben für nach dem 31.12.2011 verwirklichte Steuertatbestände durch BMF vom 09.04.2013, BStBl 2013 I, 522).

Ergänzend > Katastrophenschaden, > Naturkatastrophe und > Spenden.

Zu etwaigen aktuellen Regelungen > Anh 2 Erlassverzeichnis.

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