Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Beiträge zur Höherversicherung bei Altersteilzeit nach § 4 Abs 2 AltTZG bleiben steuerfrei (§ 3 Nr 28 EStG). Sie unterliegen uE nicht dem > Progressionsvorbehalt (vgl § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst g EStG). Ergänzend > Altersteilzeit Rz 15.
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