Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Die von den Brauteltern übernommenen Kosten einer Hochzeitsfeier sind keine AgB (BFH 67, 62 = BStBl 1958 III, 296). Entsprechendes gilt für das Brautpaar. Eine Heirat ist Teil des normalen Lebenslaufs und – im Vergleich zur Allgemeinheit der Mitbürger in gleichen Lebensverhältnissen (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 30) – kein außergewöhnliches Ereignis (BFH 168, 137 = BStBl 1992 II, 821, dort zu Reisekosten anlässlich Eheschließung im > Ausland Rz 1; EFG 2012, 2287). Es gehört dies zum Bereich der privaten > Lebensführung.

Ergänzend > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Eheschließung und Familienfeiern; > Eheschließung sowie die Verweise bei > Heirat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge