Stand: EL 103 – ET: 07/2014
Die Leistungen aus dem humanitären Hilfsfonds > Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft werden nicht als nachträglicher Arbeitslohn besteuert. Der früher zwangsweise geleisteten Arbeit lag kein steuerliches Dienstverhältnis zu Grunde; zu den Gründen > Arbeitnehmer Rz 26 sowie > Wiedergutmachung Rz 1.
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