Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ehrenämter, > Deutsches Rotes Kreuz, > Ehrenamt, > Katastrophenschutz, > Sanitätshelfer, > Wohlfahrt. Nebenberufliche Helfer von Wohlfahrtsverbänden und Sanitätshelfer erhalten nicht den Freibetrag nach § 3 Nr 26 EStG (> Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 14, 26), wohl aber den Freibetrag nach § 3 Nr 26a EStG (> Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten Rz 60 ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?


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