Stand: EL 103 – ET: 07/2014
Die Heilsarmee ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und gehört zu den > Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften. Zur Steuerbefreiung nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG > Aufwandsentschädigungen Rz 20 ff [30 ff].
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