Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Aufwendungen für eine hauswirtschaftliche Aus- und Weiterbildung können steuerlich als > Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn es sich um > Bildungsaufwendungen Rz 10 ff für den Erwerbsberuf Hauswirtschaft handelt (> Hauswirtschaftsmeisterin). Sonst kann ein Abzug als > Sonderausgaben in Betracht kommen (> Bildungsaufwendungen Rz 43 ff).

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