Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Besteht eine Haus- und Verpflegungsgemeinschaft mit dem ArbG, weil der ArbN Kost und Logis (Unterkunft) unentgeltlich erhält, wird der geldwerte Vorteil dieser > Sachbezüge nach Maßgabe der SvEV (> Anh 15) bewertet (dazu > Sachbezugswerte) und dem LSt-Abzug unterworfen.
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