Rz. 1
Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Zur Besteuerung der Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, wenn der ArbG angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 24.10.2014, Rz 31 Beispiel 23, BStBl 2014 I, 1412 = Anh 2 Reisekosten ab 2014).
Rz. 2
Stand: EL 119 – ET: 10/2019
Zum Abzug der Aufwendungen für die Krankenpflege > Haushaltshilfe Rz 23, > Krankheitskosten Rz 10 Besuchsfahrten und Pflegebedürftigkeit, > Pflege-Pauschbetrag.
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