Rz. 1

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zur Besteuerung der Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, wenn der ArbG angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 24.10.2014, Rz 31 Beispiel 23, BStBl 2014 I, 1412 = Anh 2 Reisekosten ab 2014).

 

Rz. 2

Stand: EL 119 – ET: 10/2019

Zum Abzug der Aufwendungen für die Krankenpflege > Haushaltshilfe Rz 23, > Krankheitskosten Rz 10 Besuchsfahrten und Pflegebedürftigkeit, > Pflege-Pauschbetrag.

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