Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Die Republik Guinea (Hauptstadt: Conakry; Amtssprache: Französisch) ist ein Staat in Westafrika. Guinea grenzt im Nordwesten an > Guinea-Bissau, im Norden an > Senegal und > Mali, im Osten ebenfalls an Mali sowie die > Elfenbeinküste, im Süden an > Liberia sowie > Sierra Leone und im Südwesten an den Atlantischen Ozean (allerdings nicht an den Golf von Guinea).

Ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung besteht mit Guinea nicht; mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplant (BMF vom 15.01.2024). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Zur Anrechnung ausländischer Steuern > Ausland Rz 25 ff. Angerechnet werden ua die impôt général sur le revenue (Einkommensteuer), impôt sur les traitements et salaires (Lohnsteuer), impôt sur les revenus non salariaux versés à des non résidents (Quellensteuer für Steuerausländer, vgl EStH – Anh 12 II).

Guinea gehört zur Ländergruppe 4 (> Anh 2 Ländergruppen ). Zu den Reisekostensätzen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland). Der > Kaufkraftausgleich betrug in der Zeit ab 01.01.2022 zwischen 10 % und 20 %; aktuell > Anh 2 Kaufkraftausgleich.

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