Auf einen Blick: Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum von der Besteuerung frei. Erzielt der ArbN aus mehreren Quellen geringfügigen Arbeitslohn, kann der Grundfreibetrag auf mehrere Dienstverhältnisse verteilt werden. Dafür muss aber das Finanzamt eingeschaltet werden. |
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