Rz. 1

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Beamte, > Bundespolizei, > Grenzgängerzehrgeld, > Zollbeamte. Zu europäischen Einrichtungen wie der Frontex > Europäische Agenturen.

 

Rz. 2

Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Die im Grenzdienst eingesetzten Beamten haben ihre > Erste Tätigkeitsstätte in der Dienststelle, der sie dienstrechtlich zugeordnet sind (§ 9 Abs 4 EStG; BMF vom 25.11.2020, BStBl 2020 I, 1228, > Anh 2 Reisekosten (allgemein)). Während des Außendienstes und auch bei einer Auswärtstätigkeit in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet sind die dabei entstehenden Aufwendungen dem Grunde nach > Werbungskosten. Der WK-Abzug von Fahrtkosten für Wege zwischen Wohnung und einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet im Gesetzessinne (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff) ist allerdings auf die > Entfernungspauschale begrenzt (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 3 iVm Nr 4, Abs 2 EStG; BMF Rz 41 ff aaO). Zum Abzug der Verpflegungspauschalen als WK vgl BMF Rz 47 ff aaO.

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