Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Soweit > Arbeitnehmer in Druckereien die von ihnen produzierten Erzeugnisse (Zeitungen einschließlich > Anzeigen, Zeitschriften, Bücher) unentgeltlich oder verbilligt erhalten, ist der Rabattfreibetrag des § 8 Abs 3 EStG anwendbar (BFH 200, 254 = BStBl 2003 II, 154; > Rabatte Rz 23). Ergänzend > Druckereigewerbe.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge