Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Gibraltar (Amtssprache: Englisch), ein Stadtstaat an der Südspitze der Iberischen Halbinsel, ist ein ‚Überseegebiet’ des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK bzw UK). Es gehörte deshalb vom 01.01.1973 bis zum "Brexit" am 31.01.2020 zur > Europäische Union. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist aber nicht anwendbar, weshalb der > Auslandstätigkeitserlass angewandt werden kann. Eine doppelte Besteuerung wird durch Anrechnung vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Ergänzend > Außensteuergesetz Rz 2.

Mit der Regierung von Gibraltar wurde jedoch am 13.08.2009 ein Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch nebst Protokoll vereinbart (BGBl 2010 II, 984 = BStBl 2011 I, 521), das am 04.11.2010 in Kraft getreten ist (BGBl 2011 I, 535 = BStBl 2011 I, 527) und grundsätzlich seit dem 01.01.2011 Anwendung findet. Das Abkommen gilt ua für die ESt/LSt einschließlich der darauf erhobenen Zuschläge (Art 3). Ein Informationsaustausch findet danach zwar nur auf Ersuchen eines Vertragsstaates statt (Art 5), das Abkommen lässt aber auch Steuerprüfungen und Befragungen im Ausland zu (Art 6). Für die Beseitigung von Zweifeln oder Schwierigkeiten ist ein Verständigungsverfahren vereinbart worden (Art 10).

Es gelten die Ländergruppe (> Anh 2 Ländergruppen) und die Reisekostensätze (> Anh 2 Reisenkosten (Pauschalen Ausland)) für das VK/UK.

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