Stand: EL 103 – ET: 07/2014

Gibraltar gehört als ‚Überseegebiet‘ zum Vereinigten Königreich und zur EU. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist aber nicht anwendbar. Eine doppelte Besteuerung wird durch Anrechnung vermieden (> Ausland Rz 25 ff). Der ATE ist anwendbar (> Auslandstätigkeitserlass). Ergänzend > Außensteuergesetz Rz 2. Zum Informationsaustausch vgl das Abkommen vom 13.08.2009, BGBl 2010 II, 985; Gesetz vom 18.08.2010, BGBl 2010 II, 984, das am 04.11.2010 in Kraft getreten ist (BGBl 2011 I, 535). Es gelten die Ländergruppe und die Reisekostensätze für das UK.

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