Stand: EL 124 – ET: 11/2020
Geschwister sind > Angehörige Rz 5. Über Arbeitsverhältnisse zwischen Geschwistern > Arbeitnehmer Rz 125 f.
Der Geschwistern geleistete Unterhalt wird nicht steuermindernd berücksichtigt, denn sie sind nicht gesetzlich unterhaltsberechtigt (§ 33a Abs 1 Satz 1 EStG; > Unterhaltsleistungen Rz 85). Über die steuerliche Zuordnung von Geschwistern als > Pflegekinder > R 32.2 Abs 3 EStR; H 32.2 EStH.
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